Seit 2006 können Beschäftigte aus Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung bekommen. Die Förderung beträgt 50% der Weiterbildungskosten, ist auf den Höchstbetrag von EUR 500,00 begrenzt und wird unter bestimmten Voraussetzungen für eine Person einmal in 2 Jahren gewährt.
Voraussetzung dafür ist die Ausstellung eines Bildungsschecks im Anschluss an eine Bildungsberatung. Dazu müssen Sie oder Ihr Unternehmen sich zunächst an eine der vom Land NRW anerkannten Bildungsberatungsstellen wenden. Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland ist eine der Beratungsstellen für den Kreis Borken.
Vereinbaren Sie telefonisch Ihren persönlichen Beratungstermin.
Dieses Vorhaben wird vom Landesarbeitsministerium und dem Sozialfonds der EU gefördert.