Bildungsscheck NRW

Bereits seit 2006 können in NRW wohnende Personen einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung bekommen. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende und beträgt aktuell 50% der Weiterbildungskosten, begrenzt auf den Höchstbetrag von 500,00 € je Bildungsscheck. Der individuelle Bildungsscheck kann einmal im Kalenderjahren gewährt werden.

Die in den letzten Jahren zusätzlich mögliche Förderung für Betriebe (betrieblicher Bildungsscheck) ist auf Grund neuer Schwerpunktsetzung durch das Land NRW zum 31.12.2023 eingestelt worden (siehe Link am Ende des Beitrags).

Die Ausstellung eines individuellen Bildungsschecks erfolgt nach Klärung der Voraussetzungen in einem Gespräch in einer Bildungsscheckberatungsstelle des Landes NRW.
Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland ist eine der Beratungsstellen im Kreis Borken und führt Bildungsscheckberatungen in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) für den Kreis Borken durch.

Vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch Ihren persönlichen Beratungstermin zur Klärung der Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten für den individuellen Bildungsscheck NRW. Die Beratung muss unbedingt vor Beginn der Weiterbildung abgeschlossen sein.

Wichtiger Hinweis:

Auf Grund der großen Nachfrage und der begrenzten Mittel ist das aktuelle Budget für Bildungsscheckberatungen für das erste Halbjahr des Kalenderjahres 2024 bereits aufgebraucht. Es können aktuell keine Bildungsschecks mehr ausgegeben werden. Sollte es im 2. Halbjahr 2024 wieder möglich sein, Bildungsscheckberatungen anzubieten, werden wir an dieser Stelle dazu informieren.

Eventuell verfügen andere Beratungsstellen in NRW noch über entsprechende Mittel. Weitere Beratungsstellen in ihrer Nähe und in NRW können Sie über die Beratungsstellensuche finden.

Beratung zum Bildungsscheck NRW:

Stefan WeißBerufsbildungsstätte Westmünsterland (BBS)Beratung Bildungsscheck NRWE-Mail: Telefon: 02561 699-555