Bereits seit 2006 können in NRW wohnende Personen einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung bekommen. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende und beträgt aktuell 50% der Weiterbildungskosten, begrenzt auf den Höchstbetrag von 500,00 € je Bildungsscheck. Der individuelle Bildungsscheck kann einmal im Kalenderjahren gewährt werden.
Auch Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern/Innen mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW können bis zu 10 betriebliche Bildungsschecks im Kalendejahr für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten.
Die Ausstellung eines Bildungsschecks erfolgt nach Klärung der Voraussetzungen in einem Gespräch in einer Bildungsscheckberatungsstelle des Landes NRW. Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland ist eine der Beratungsstellen im Kreis Borken.
Vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch Ihren persönlichen Beratungstermin zur Klärung der Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten für den individuellen oder betrieblichen Bildungsscheck NRW. Die Beratung muss unbedingt vor Beginn der Weiterbildung abgeschlossen sein.