Weiterbildungsangebot – offenes Seminar
Qualifikationsauffrischung Fachkundige Person Hochvolt (FHV) 3S in der Land- und Baumaschinentechnik
Seminarinhalte
- Im Unternehmen
- Sicherheit auf der Ebene der Organisation / des Unternehmens
- Qualifizierung = Die einzelnen Stufen und deren praktische Handhabung: Was darf Wer Wann ?!
- Aufgaben der Unternehmerinnen und Unternehmer für das sichere Arbeiten an HV-Komponenten und -Systemen
- Hochvolt-Gefährdungsbeurteilung, Bewertungen und Schlussfolgerungen
- Gefährdungsbeurteilung Li-Batterien, Transport und Verpackung
- Aktualisierte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und/oder Rahmenbedingungen wie z. B. aktualisierte DGUV / FAQ‘s
- Ladestationen On/Off-Board sowie stationäre und mobile Ladestationen. Handhabung
- Neue veränderte Technologie und deren Anwendungen wie z.B. Ladestationen, Brennstoffzelle/Elektrolyse sowie Umgang mit Wasserstoff (Hersteller abhängig)
- Offene Fragen aus dem Werkstattalltag klären und rechtlich veranschaulichen
- Messungen am aktiven Hochvolt-System
Zusatzinformationen
Zielgruppe
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die bereits ein gültiges Zertifikat zur Fachkundigen Person Hochvolt an einer vom LandBauTechnik Bundesverband auditierten Schulungsstätte erworben haben (siehe Teilnehmervoraussetzungen).
Voraussetzungen
Ein entsprechend der Richtlinie gültiges Zertifikat -Fachkundige Person Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik-, Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Eignungsuntersuchung E FSÜ (Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, ehemals G25 (nicht älter als 3 Jahre), Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) (nicht älter als 2 Jahre)
Seminarziele
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat zur Qualifikationsauffrischungsprüfung „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine erneute zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
Zum Seminar
In zwei Tagesmodulen werden in mindestens 18 UE (inkl. Prüfung) Theorie und Praxis gemäß DGUV Information 209-093 vermittelt.
Ansprechpartner/in


Referent/in

