Teilzeitberufsausbildung
Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)

Wenn junge Menschen in Folge von Elternzeit und Erziehungsaufgaben ihre Ausbildung abgebrochen oder erst gar keine Ausbildung aufgenommen haben, gelingt es ihnen später oft nicht mehr, ohne weiteres den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden. Mit dem Programm TEP unterstützt die BBS Mütter und Väter, die über keine abgeschlossene berufliche Erstausbildung verfügen, die aber grundsätzlich die erforderlichen schulischen und persönlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung mitbringen, sich mit Hilfe einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit eine tragfähige berufliche Perspektive zu schaffen und steht Ausbildungsbetrieben beratend zur Seite.

In vier bis sechs Monaten werden die Teilnehmenden auf eine Ausbildung vorbereitet, bei der Suche nach einem Teilzeitausbildungsplatz sowie bei der Ausbildungsfinanzierung und Organisation u.a. der Kinderbetreuung unterstützt. Während der ersten Ausbildungsphase erhalten sie weitere ausbildungsbegleitende Hilfen.

Parallel steht die BBS Ausbildungsbetrieben als Ansprechpartnerin für Teilzeitausbildungs-verhältnisse beratend zur Seite, vermittelt passende Auszubildende, informiert über Rechtsgrundlagen, Möglichkeiten und Formen der Teilzeitausbildung und stellt bei Bedarf Kontakt zu den Kammern her.

TEP wird durchgeführt in Kooperation mit den Jobcentern im Kreis Borken sowie der Agentur für Arbeit Coesfeld und wird gefördert aus Mitteln des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds.

Rechtliche Grundlagen

Teilzeitberufsausbildung – was ist das ?

Seit 2005 gibt es eine bundesweit gesetzliche Regelung zur Teilzeitausbildung. Demnach kann grundsätzlich jede Berufsausbildung im dualen System in Teilzeit durchgeführt und von der jeweiligen Kammer abgenommen werden, ohne dass sich die Ausbildung zwangsläufig entsprechend verlängern muss.

Im Programm TEP können die jungen Frauen alle Ausbildungen im dualen System von „A“ wie Augenoptikerin über „I“ wie Industriekauffrau bis „Z“ wie Zerspanungsmechanikerin erlernen. Vertragspartner sind Betriebe und Auszubildende.

Die Ausbildung wird in der Regel auf 30 Stunden pro Woche (einschließlich Berufsschulunterricht) reduziert. Durchschnittlich steht die Auszubildende dem Betrieb dann für 6 Stunden an den Praxistagen zur Verfügung. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit richtet sich dabei nach den branchenüblichen Zeiten und der für den Betrieb geltenden Ordnung in Absprache mit den zeitlichen Möglichkeiten der jungen Mütter. Die Auszubildenden nehmen an dem regulären Berufsschulunterricht teil. Wenn die Ausbildung inkl. der Berufsschultage mit mindestens 25 Wochenstunden durchgeführt wird, verlängert sich die Ausbildungszeit nicht.

Wie finanziert sich die Teilzeitberufsausbildung ?

Der Ausbildungsbetrieb zahlt anteilig zum Stundenumfang im Durchschnitt 75 % der regulären betrieblichen Ausbildungsvergütung. Die Auszubildenden selbst können bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Je nach individueller Voraussetzung können sie weitere Mittel (z.B. Kindergeld, Wohngeld, etc.) erhalten.

Vorteile für Arbeitgeber

Teilzeitberufsausbildung – welche Vorteile hat ein Arbeitgeber ?

  • Mit einem Teilzeitangebot zur Berufsausbildung erhöhen Sie die Auswahl an qualifizierten BewerberInnen.
  • Sie können die Ausbildungskosten reduzieren, da sich die Ausbildungsvergütung entsprechend der kürzeren Arbeitszeit verringert.
  • Auszubildende, die bereits Familienverantwortung tragen, verfügen in der Regel über persönliche Reife und Lebenserfahrung, über Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick – Eigenschaften, die sich auch auf das Ausbildungsverhalten positiv auswirken können.
  • Mit dem Programm TEP stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Teilzeitberufsausbildung zur Verfügung und bieten bei Bedarf Unterstützungsleistungen an.
  • Wenn Sie in Ihrem Betrieb gerne in Teilzeit ausbilden möchten und sich genauere Informationen wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Teilnahmevoraussetzungen für Auszubildende

Teilzeitberufsausbildung – wer kann am Projekt TEP teilnehmen?

Teilnehmen können (junge) Frauen und Männer, die mit einem Kind bzw. mehreren Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen gemeinsam im Haushalt leben und

  • die über einen Schulabschluss (möglichst Klasse 10) verfügen
  • die das Ziel haben, eine Ausbildung in Teilzeit in einem Beruf des dualen Systems aufnehmen zu wollen
  • die Engagement, Ausdauer und eine hohe Motivation mitbringen

Wenn Sie Interesse an einer Teilzeitausbildung haben, die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich näher informieren möchten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Ansprechpartner/-in

Ulrike BroscheitBerufsbildungsstätte Westmünsterland - Schloss AhausTeilzeitberufsausbildung (TEP)E-Mail: Telefon: 02561 699-440
Claudia HöhnBerufsbildungsstätte Westmünsterland - Schloss AhausTEPE-Mail: Telefon: 02561 699-446