Teilzeitberufsausbildung TEP

Teilzeitberufsausbildung – was ist das?

Seit 2005 gibt es bundesweit eine gesetzliche Regelung zur Teilzeitausbildung. Demnach kann grundsätzlich jede Berufsausbildung im dualen System von „A“ wie Augenoptiker/-in über „I“ wie Industriekauffrau/mann bis „Z“ wie Zerspanungsmechaniker/-in in Teilzeit durchgeführt und von der jeweiligen Kammer abgenommen werden.

Die Ausbildung wird in der Regel auf 30 Stunden pro Woche (einschließlich Berufsschulunterricht) reduziert. Durchschnittlich stehen die Auszubildenden dem Betrieb dann für 6 Stunden an den Praxistagen zur Verfügung. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit richtet sich dabei nach den branchenüblichen Zeiten und der für den Betrieb geltenden Ordnung in Absprache mit den zeitlichen Möglichkeiten der jungen Mütter/Väter. Die Auszubildenden nehmen an dem regulären Berufsschulunterricht teil. Grundsätzlich verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend der reduzierten Stundenzahl. Mit dem Eintrag des Ausbildungsvertrags bei der Kammer kann ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit (dann auf die reguläre Zeit) gestellt werden.

Bei der Teilzeitausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb anteilig zum Stundenumfang im Durchschnitt 75 % der regulären betrieblichen Ausbildungsvergütung. Die Auszubildenden selbst können bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Je nach individueller Voraussetzung können sie weitere Mittel (z.B. Kindergeld, Wohngeld, etc.) erhalten.

Teilzeitberufsausbildung – für wen ist dieses Modell geeignet?

Eine Berufsausbildung in Teilzeit eignet sich für alle Frauen und Männer, die mit einem Kind bzw. mehreren Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen gemeinsam im eigenen Haushalt leben und die sich mit Hilfe einer Ausbildung eine dauerhafte berufliche Perspektive schaffen wollen.

Eine Teilzeitausbildung ist dazu ein passendes Modell, um Ausbildung und Familienaufgaben miteinander zu vereinbaren.

Als persönliche Voraussetzungen sind ein Schulabschluss, die persönliche Ausbildungsreife, eine gut abgesicherte Kinderbetreuung sowie eine hohe Motivation, viel Ausdauer und großes Eigenengagement unabdingbar.

Teilzeitberufsausbildung – welche Vorteile hat ein Arbeitgeber?

  • Mit einem Teilzeitangebot zur Berufsausbildung erhöhen Sie die Auswahl an qualifizierten BewerberInnen.
  • Sie können die Ausbildungskosten reduzieren, da sich die Ausbildungsvergütung entsprechend der kürzeren Arbeitszeit verringert.
  • Auszubildende, die bereits Familienverantwortung tragen, verfügen in der Regel über persönliche Reife und Lebenserfahrung, über Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick – Eigenschaften, die sich auch auf das Ausbildungsverhalten positiv auswirken können.

Das Projekt TEP

Seit 2010 ist die Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) aktive Partnerin im Teilzeitausbildungsprojekt TEP. Mit dem Projekt TEP unterstützt die BBS im Kreis Borken Frauen und Männer mit Familienverantwortung bei der Suche nach einer passenden Teilzeit-Ausbildungsstelle, steht Ausbildungsbetrieben beratend zur Seite und leistet so einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Fachkräftesicherung in der Region.

Im Projekt TEP werden die Teilnehmenden in sechs Monaten auf eine Ausbildung vorbereitet, bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsberuf, der Teilzeitausbildungsplatz-Akquise sowie bei der Ausbildungsfinanzierung und in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt. Während der ersten Ausbildungsphase erhalten sie weitere ausbildungsbegleitende Hilfen. Ausbildungsbetriebe werden kostenlos zur Teilzeitausbildung und zur Umsetzung im eigenen Betrieb beraten.

Ansprechpartner/-in:

Ulrike BroscheitBerufsbildungsstätte Westmünsterland - Schloss AhausE-Mail: Telefon: 02561 699-440