Transferagentur
Eine Transferagentur ist ein im SGB III (früher: §254, ab 2004: §216a) verankertes und von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gleichermaßen akzeptiertes Instrument zur Abfederung von Personalabbauprozessen.
Die Transferagentur wird zwischen Verabschiedung eines Sozialplans und Ausscheiden der Mitarbeiter/innen im jeweiligen Unternehmen eingerichtet. Erfahrene Berater/innen der BBS unterstützen die ausscheidenden Mitarbeiter/innen bei allen Fragen rund um die Erreichung eines neuen Arbeitsplatzes.
Transferagentur bedeutet für die Mitarbeiter/innen ...
- "das kleine Arbeitsamt" im Unternehmen
- Analyse des Werdegangs und Feststellung der Berufschancen
- Bewerbungstraining
- Stellenangebote
- Kontakte zu passenden Unternehmen
- Kurzqualifizierungen zur Aktualisierung berufstypischer Fähigkeiten und Kenntnisse
- ggfs. Überprüfung der Chancen innerhalb einer nachgeschalteten Transfergesellschaft